EU-Health-Claims-Verordnung Nr. 432/2012, das Lebensmittel- und Ernährungssicherheitsgesetz vom 25. August 2006 oder die Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, eine normale Ernährung zu ergänzen.
Das Nahrungsergänzungsmittel hat keine medizinischen Eigenschaften.